Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Ehevertrag

Frau Dr. Dörr, Fachanwältin für Familienrecht, stellt mit Ihnen den für Sie passenden Ehevertrag zusammen.

Was genau ist ein Ehevertrag?

In einem Ehevertrag treffen Eheleute Regelungen für den Fall einer eventuellen Trennung und Scheidung. Auch wenn man sich mit so unromantischen Dingen ungern beschäftigt, für viele Paare ist ein Ehevertrag durchaus sinnvoll. Laut statistischem Bundesamt wird jede dritte Ehe geschieden, aber nur wenige haben einen Ehevertrag, der später Streitigkeiten vermeiden kann.

Wer sollte einen Ehevertrag abschließen?

Insbesondere wenn Paare mit ungleichem Vermögen oder ungleichen Einkünften heiraten, bei Ehen mit einem Unternehmer oder Selbstständigen, wenn ein nicht unwesentlicher Altersunterschied zwischen den Partnern vorliegt oder bei internationalen Ehen sollte ein Ehevertrag abgeschlossen werden, aber auch, wenn einfach die gesetzlichen Regelungen den persönlichen Verhältnissen der Partner angepasst werden sollen. Der Ehevertrag kann dabei vor der Ehe abgeschlossen werden, währenddessen sowie nach Trennung und anlässlich der Scheidung. Vorteil eines „vorbeugenden“ Ehevertrages, also einem, der bei einer intakten Partnerschaft geschlossen wurde, ist, dass das Paar Vereinbarungen noch sachlich und fair treffen kann ohne durch allzu große Emotionen beeinflusst zu sein, die oft nach einer Trennung vorherrschen.

Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?

In einem Ehevertrag kann z. B. der Güterstand geregelt werden abweichend vom Normalfall einer Zugewinngemeinschaft. Aber auch der Unterhalt nach Trennung oder Scheidung, die Altersvorsorge oder erbrechtliche Fragen, wie bei Fortführung eines Familienbetriebes usw. Bei der Altersvorsorge kann der gesetzliche Versorgungsausgleich z. B. zu ungerechten Ergebnissen führen, da dafür vollkommen egal ist, ob derjenige, dem Rentenanwartschaften übertragen werden selbst sehr hohes Vermögen hat. Im Scheidungsfall prüft das Familiengericht durch eine Inhaltskontrolle dann den Ehevertrag nochmal, um sittenwidrige Ergebnisse und einseitige Benachteiligungen zu vermeiden, z. B. wenn ein Ehepartner einen Totalverzicht auf alles erklärt hatte.

Und auch nach Trennung ist noch ein Ehevertrag möglich?

Ja! Man kann dann eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen, die alle notwendigen Regelungen enthält um damit den Weg zu einer einvernehmlichen Ehescheidung freizumachen. Dies erspart nervenaufreibende, kostspielige und oft langwierige Gerichtsverfahren.

Wo kann ich einen solchen Ehevertrag abschließen?

Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Man sollte sich vorher getrennt von Anwälten beraten lassen, da oft unterschiedliche Bedürfnisse bei den Ehepartnern vorliegen.

Auch wenn bereits ein Ehevertrag geschlossen wurde, rate ich dazu diesen regelmäßig überprüfen und den im Laufe der Jahre eventuell geänderten Lebensverhältnissen anpassen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Informationen des Rechtsanwalts nur der generellen Einführung dienen und keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Gerade in den vielschichtigen Bereichen Familien- und Erbrecht ist es von großer Wichtigkeit, jede Angelegenheit konkret zu betrachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Bitte vereinbaren Sie für eine verbindliche Rechtsauskunft im Rahmen einer ausführlichen und umfassenden Beratung einen Termin mit Frau Dr. Dörr in der Kanzlei in Homburg im Saarland. In dringenden Eilfällen informieren Sie bitte das Sekretariat von Anwältin Dr. Dörr mit dem Hinweis auf Fristabläufe, damit wir einen vorgezogenen Besprechungstermin für Sie sicherstellen können. Die Rechtstipps und Inhalte dieser Website wurden aus aktuellen Quellen nach bestem Wissen zusammengestellt. Der Betreiber kann keine Haftung für die Aktualität der Informationen und Verbindlichkeit übernehmen.