Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Ehewohnung und Hausrat

Fachanwältin für Familienrecht Frau Dr. Dörr informiert Sie nachfolgend über Wichtiges zur Ehewohnung und dem Hausrat

Was versteht man unter Ehewohnung und Hausrat?

Was den Ehegatten während der Ehe gemeinsam als Unterkunft gedient hat, nennt man Ehewohnung.

Die Gegenstände, die der gemeinsamen Lebensführung der Familie gedient haben, sind Hausrat bzw. Haushalt. Nicht zum Haushalt gehören die zum persönlichen Gebrauch bestimmten Gegenstände, beispielsweise die zu beruflichen Zwecken oder Hobbies eines Ehegatten angeschafft wurden oder für die Kinder. Unter die Haushaltsteilung fallen auch Haustiere (vergleichen Sie hierzu den Rechtstipp Tiere im Familienrecht).

Wer darf nach der Trennung in der Wohnung bleiben?

Sollte hier keine Einigung zwischen den Ehegatten getroffen werden können, sieht das Gesetz vor, dass ein Ehegatte die Wohnung zur alleinigen Benutzung zugewiesen bekommen kann, wenn dies „notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden“. Hierunter fallen beispielsweise nicht nur Gewalttätigkeiten, sondern auch, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist.

Was passiert bei Trennung mit den Haushaltsgegenständen?

Die im Alleineigentum eines Ehegatten stehenden Haushaltsgegenstände können vom anderen Ehegatten grundsätzlich herausverlangt werden. Gemeinsame Haushaltsgegenstände sollten zwischen den Ehegatten wertmäßig gerecht aufgeteilt werden. Gegebenenfalls kommt auch eine Nutzungsvergütung in Betracht. Ein Ehegatte darf diese nicht eigenmächtig verkaufen. Es besteht aber auch kein Anspruch eines Ehegatten gegen den anderen auf Auszahlung. Auf eine Auszahlung kann man sich nur einvernehmlich einigen. Welche Teilungsmöglichkeiten bestehen und welche Besonderheiten zu beachten sind, u. a. beim PKW, erläutert Ihnen gerne Frau Dr. Dörr in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Was muss ich tun, wenn wir uns nicht über die Zuteilung der Ehewohnung und die Haushaltsteilung einigen können?

Sollte keine Einigung zwischen den Beteiligten selbst oder mit Hilfe von Anwälten zu Stande kommen, kann auf entsprechenden Antrag hin das Gericht damit beauftragt werden. Hier gibt es insbesondere spezielle Gerichtsverfahren für besonders eilbedürftige Angelegenheiten.

Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Informationen des Rechtsanwalts nur der generellen Einführung dienen und keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Gerade in den vielschichtigen Bereichen Familien- und Erbrecht ist es von großer Wichtigkeit, jede Angelegenheit konkret zu betrachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Bitte vereinbaren Sie für eine verbindliche Rechtsauskunft im Rahmen einer ausführlichen und umfassenden Beratung einen Termin mit Frau Dr. Dörr in der Kanzlei in Homburg im Saarland. In dringenden Eilfällen informieren Sie bitte das Sekretariat von Anwältin Dr. Dörr mit dem Hinweis auf Fristabläufe, damit wir einen vorgezogenen Besprechungstermin für Sie sicherstellen können. Die Rechtstipps und Inhalte dieser Website wurden aus aktuellen Quellen nach bestem Wissen zusammengestellt. Der Betreiber kann keine Haftung für die Aktualität der Informationen und Verbindlichkeit übernehmen.