Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Anspruch auf Kitaplatz

Fachanwältin für Familienrecht Frau Dr. Dörr informiert Sie nachfolgend über Wissenswertes über Ihren Kitaanspruch.

Seit August 2013 haben auch unter 3-jährige einen Anspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte. Nach wie vor fehlen jedoch bundesweit noch etliche solcher Betreuungsplätze. Wie ist die Rechtslage?

Die Eltern von Kindern zwischen dem vollendeten ersten und dritten Lebensjahr, denen ein Platz verweigert wurde, können klagen. Nach meiner Einschätzung sind die Aussichten einen Betreuungsplatz einzuklagen bzw. Schadensersatz zu verlangen sehr gut.

Wie sieht das im Einzelnen aus?

Bei einem Eilantrag auf einstweilige Anordnung entscheidet das Gericht im Rahmen des vorläufigen Rechtschutzes innerhalb von wenigen Wochen über die Vergabe eines Betreuungsplatzes. Es wird dabei geprüft, ob wirklich alle Plätze ausgeschöpft sind, evtl. auch durch die Erweiterung schon bestehender Gruppen.

Eltern können auch Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn Ihnen ein Betreuungsplatz nicht zur Verfügung gestellt wird. Insoweit wurde in Rheinland-Pfalz, wo es schon länger einen Rechtsanspruch für 2-jährige gibt, einer Mutter das Geld zugesprochen, das sie für die Kosten einer privaten Betreuung ausgeben musste. Gegebenenfalls kann hier auch die Erstattung des Verdienstausfalls oder sogar Schadensersatz wegen Jobverlusts eines betreuenden Elternteiles in Betracht kommen.

Was müssen Eltern beachten?

Es kann durchaus sein, dass Eltern von den Kommunen auf weiter entfernte Betreuungseinrichtungen oder andere als die Wunschkita oder auch auf Plätze bei Tagesmüttern verwiesen werden. Insofern bleibt abzuwarten, was die Gerichte als „zumutbar“ erachten. In jedem Fall ist den Eltern anzuraten, sich möglichst früh für einen Betreuungsplatz anzumelden. Auch ein Anwaltsschreiben allein erhöht oft schon die Chance auf eine außergerichtliche Einigung. Übrigens übernehmen Rechtschutzversicherungen in der Regel die Kosten für das Einfordern des Anspruchs. Empfehlenswert ist insofern sich den Rechtsrat eines Fachanwalts zu suchen, bevor man selbst tätig wird.

Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Informationen des Rechtsanwalts nur der generellen Einführung dienen und keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Gerade in den vielschichtigen Bereichen Familien- und Erbrecht ist es von großer Wichtigkeit, jede Angelegenheit konkret zu betrachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Bitte vereinbaren Sie für eine verbindliche Rechtsauskunft im Rahmen einer ausführlichen und umfassenden Beratung einen Termin mit Frau Dr. Dörr in der Kanzlei in Homburg im Saarland. In dringenden Eilfällen informieren Sie bitte das Sekretariat von Anwältin Dr. Dörr mit dem Hinweis auf Fristabläufe, damit wir einen vorgezogenen Besprechungstermin für Sie sicherstellen können. Die Rechtstipps und Inhalte dieser Website wurden aus aktuellen Quellen nach bestem Wissen zusammengestellt. Der Betreiber kann keine Haftung für die Aktualität der Informationen und Verbindlichkeit übernehmen.