Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Unterhalt

Fachanwältin für Familienrecht Frau Dr. Dörr informiert Sie nachfolgend über Wissenswertes bei Trennung und Scheidung. Hier finden Sie Informationen zum Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Elternunterhalt.

Neuesten Statistiken zufolge steigt die Zahl der Ehescheidungen weiter an, obwohl weniger Paare heiraten. Wer kann überhaupt Unterhalt beanspruchen und wann?

Tatsächlich sind Rheinland-Pfalz und das Saarland scheidungsfreudige Gebiete und stehen im Ländervergleich, wenn es um die Anzahl der Scheidungen geht, bundesweit an zweiter und dritter Stelle. Mit der Trennung von Eheleuten steht dann meist das Thema Unterhalt an, nämlich für Kinder und Ehegatten.

Bei Ehegatten unterscheidet man zwischen Unterhalt für die Zeit nach der Trennung und für die Zeit nach der Scheidung. Der Unterhalt nach der Scheidung muss dabei unbedingt gesondert geltend gemacht werden, läuft also nicht automatisch nach der Scheidung weiter.

Unterhaltsansprüche können übrigens nicht nur wegen Verwandtschaft oder Ehe bestehen, sondern auch gegenüber dem Erzeuger eines nichtehelichen Kindes. Voraussetzung ist aber immer, dass derjenige, der Unterhalt möchte, bedürftig ist, also Unterhalt auch tatsächlich benötigt, und derjenige, der Unterhalt zahlen soll, auch entsprechende Mittel zur Verfügung hat.

Wieviel Unterhalt muss an Kinder gezahlt werden?

Die Höhe des Unterhalts ist immer eine Frage des Einzelfalls. Für Kinder errechnet sich der Unterhalt grundsätzlich aus der Düsseldorfer Tabelle. Diese richtet sich nach dem Alter des Kindes und bei Minderjährigen nach dem Einkommen desjenigen Elternteils, der das Kind nicht betreut und deshalb Unterhalt zahlen muss. Den Unterhalt beeinflussen können zudem Belastungen, die das Einkommen schmälern wie berufsbedingte Ausgaben und gegebenenfalls Schulden. Ob etwas unterhaltsrechtlich relevant ist, muss für jeden Posten einzeln genau überprüft werden. Wer sich in seinem Haushalt um sein minderjähriges Kind kümmert, muss also keinen Kindesunterhalt zahlen.

Bei volljährigen Kindern in der (Schul-)Ausbildung, ist das Einkommen beider Elternteile maßgeblich, egal bei wem das Kind lebt. Lebt jedoch z. B. ein Studierender in eigener Wohnung, gibt es einen pauschalen Bedarf. Dem volljährigen Kind wird außerdem das Kindergeld vom Unterhalt abgezogen sowie etwaiges Einkommen, dazu zählt übrigens auch BAföG.

Und wieviel muss an Ehegatten gezahlt werden?

Der Unterhalt zwischen Ehegatten richtet sich ebenfalls nach dem Einkommen und ob dieses das Leben in der Ehe geprägt hat. Unterhalt kann dabei zu zahlen sein z. B. wegen Betreuung eines Kindes, Alters, Krankheit oder wegen Aufstockung, d. h. aufgrund von Einkommensunterschieden der Eheleute. Dem Unterhaltsschuldner verbleibt aber immer ein bestimmter Betrag des Einkommens für seinen eigenen Lebensbedarf, man nennt dies Selbstbehalt. Der Rest wird für die Unterhaltsansprüche verwendet. Nach der Scheidung wird von beiden Eheleuten mehr Eigenverantwortung verlangt. Der Unterhalt kann dabei der Höhe nach begrenzt oder zeitlich befristet werden. Maßgeblich ist auch die Dauer der Ehe.

Muss ich auch an meine Eltern Unterhalt zahlen?

Sind die Eltern in einem Pflegeheim untergebracht und können die Heimkosten nicht selbst durch ihre Rente o. Ä. bezahlen, wendet sich das Sozialamt, das für die Heimkosten aufkommt, an die Kinder des Pflegebedürftigen. Bei einem Jahresbruttoeinkommen des Kindes von mehr als 100.000,00 € ist grundsätzlich Elternunterhalt zu zahlen. Gegenüber Eltern gelten allerdings erhöhte Selbstbehaltsätze, d. h. den Kindern verbleibt mehr Geld für sich zum Leben, was vom Sozialamt für den Unterhalt nicht angetastet werden darf.

Kann man sich außergerichtlich nicht auf einen Unterhaltsbetrag einigen, muss der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden. Um nicht zu viel Unterhalt zu zahlen oder zu wenig zu bekommen, sollte man sich auf diesem komplizierten Gebiet auf jeden Fall den Rat eines Fachanwalts für Familienrecht einholen.

Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Informationen des Rechtsanwalts nur der generellen Einführung dienen und keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Gerade in den vielschichtigen Bereichen Familien- und Erbrecht ist es von großer Wichtigkeit, jede Angelegenheit konkret zu betrachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Bitte vereinbaren Sie für eine verbindliche Rechtsauskunft im Rahmen einer ausführlichen und umfassenden Beratung einen Termin mit Frau Dr. Dörr in der Kanzlei in Homburg im Saarland. In dringenden Eilfällen informieren Sie bitte das Sekretariat von Anwältin Dr. Dörr mit dem Hinweis auf Fristabläufe, damit wir einen vorgezogenen Besprechungstermin für Sie sicherstellen können. Die Rechtstipps und Inhalte dieser Website wurden aus aktuellen Quellen nach bestem Wissen zusammengestellt. Der Betreiber kann keine Haftung für die Aktualität der Informationen und Verbindlichkeit übernehmen.